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Antrag: Städtisches Liegenschaftsmanagement verbessern

Freitag, 29.9.2023

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zur Verbesserung des städtischen Liegenschaftsmanagements zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziel des Konzepts ist es, die Verwaltung aller städtischen Liegenschaften zu bündeln, um die Leerstandsdauer von Liegenschaften, und insbesondere von Wohnungen, zu minimieren.

Dabei ist auch die Ausgliederung der Liegenschaftsverwaltung, jedoch nicht die Übertragung des Eigentums, in eine eigens zu gründende Gesellschaft oder die Übertragung dieser Aufgabe an eine bestehende Gesellschaft, zu prüfen.

Das Konzept soll folgende Maßgaben berücksichtigen:

- Eine Veräußerung der Liegenschaften ist - wie bisher - grundsätzlich nicht möglich. Begründete Ausnahmen müssen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Liegenschaften werden im Rahmen einer Konzeptvergabe in Erbpacht vergeben. Die dauerhafte Sicherung bezahlbaren Wohnraums ist ein entscheidendes Kriterium.

Bis zur Beschlussfassung über ein neues Konzept zum städtischen Liegenschaftsmanagement sind

  1. leerstehende Wohnungen schnellstmöglich in vermietbaren Zustand zu setzen, dauerhaft zu vermieten oder einer Zwischenwohnnutzung für Menschen mit dringendem Wohnraumbedarf zuzuführen,
  2. Vergaben von Liegenschaften in Erbpacht nur auf der Basis eines Konzeptverfahrens zulässig, bei dem der dauerhafte Erhalt bezahlbaren Wohnraums ein entscheidendes Kriterium ist.

Sollten Wohnungen trotz der unter 1. genannten Vorgaben länger leer stehen, wird der Magistrat gebeten die Gründe hierfür aufzuführen.

Begründung:

Wohnraum ist weiterhin in Frankfurt knapp. Angesichts dieser Knappheit können wir uns Leerstand nicht leisten. Die Stadt Frankfurt hat daher die Pflicht, Leerstände im eigenen Wohnungsbestand zu minimieren und möglichst alle vorhandenen Wohnungen vermietbar zu halten und schnellstmöglich - ggf. auch als Zwischennutzung - wieder für Wohnzwecke zu nutzen.

Gleichzeitig sind die Strukturen im Amt für Bau und Immobilien zwar auf die Verwaltung von Erbbaurechten, nicht aber auf die Verwaltung von Wohnungen im Streubesitz ausgelegt. Dies führt u.a. dazu, dass Wohnungen in einigen Fällen länger leer stehen als nötig und Immobilien zu lang einer adäquaten Nachnutzung vorenthalten bleiben.

Im Sinne der Stadt und der Bürgerinnen und Bürger gilt es deshalb, die Strukturen zu optimieren, wobei im Idealfall städtische Gesellschaften genutzt werden sollten.

Der Antrag und dazugehörige Dokumente können im Parlamentarischen Informationssystem (Parlis) eingesehen werden.