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Antrag: Vergabe von städtischen Flächen in Erbpacht nach einem Konzeptverfahren

Donnerstag, 11.5.2023

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihre Haltung, auch in Zukunft die Flächen der Stadt grundsätzlich im Erbbaurecht zur Verfügung zu stellen und nur in begründeten Einzelfällen (z. B. Arrondierungsflächen) zu veräußern.

2. Städtische Grundstücke und Gebäude, die die Stadt Frankfurt nicht in Eigenregie bewirtschaftet, werden grundsätzlich im Konzeptverfahren nach den unter 5. und 6. genannten Kriterien vergeben.

3. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung, die vor einem Verkauf bzw. den ersten Vergabeschritten einzuholen ist. Bei Häusern mit bis zu drei Wohneinheiten sowie Einzelwohnungen ist eine vereinfachte Konzeptvergabe möglich.

4. Für die Konzeptvergabe legt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung - getrennt nach Flächen für die Wohnnutzung und Gewerbeflächen - innerhalb von drei Monaten einen geeigneten Verfahrensvorschlag zur Abstimmung vor.

5. Für Wohnnutzungen kann sich dieser Verfahrensvorschlag an dem bereits erprobten Konzeptvergabeverfahren der Stadt Frankfurt orientieren. Neben einer hinreichenden Flächenausnutzung und der Schaffung von Wohnraum mit einer langfristigen Preisstabilität sind auch soziale und ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Kriterien, die Projekte für einen reduzierten Erbbauzins qualifizieren, sind bereits in der Konzeptvergabe zu berücksichtigen.

Bei einer Konzeptvergabe für Gewerbeflächen ist der Schaffung bzw. dem Erhalt von Arbeitsplätzen (Standortsicherung) eine hohe Bedeutung beizumessen. Zudem sollen folgende Vergabekriterien angemessen berücksichtigt werden:

Ökonomische Kriterien:

- Schaffung eines Mehrwertes für den Wirtschaftsstandort Frankfurt/RheinMain

- Erwartete Steuereinnahmen

- Innovationspotenzial des Vorhabens

- Effiziente Grundstücksausnutzung

Soziale Kriterien:

- Tarifbindung bzw. übertarifliche Lohnzahlungen

- Gemeinwohlorientierung

- Selbstverpflichtung zu Diversität am Standort auch in leitenden Positionen

Ökologische Kriterien:

- Freiwillige Klimaanpassungsmaßnahmen

- Klimabelastungen und Energiebedarf

- Einsatz neuer Umwelttechnologien u nd Pläne für das Ziel der Klimaneutralität

- Anwendung eines Umweltmanagementsystems

Der Verfahrensvorschlag des Magistrats kann darüber hinaus auch weitere Kriterien enthalten.

7. Durch eine Konzeptvergabe sollten keine aktuellen Grundstücksnutzenden verdrängt werden, sofern bei auslaufenden Pachtverträgen kein übergeordnetes städtisches Interesse an einer Neuvergabe besteht.

8. Bei Gesellschaften, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist, und bei stadtnahen Stiftungen wird der Magistrat nachhaltig darauf dringen, dass die Punkte 1.-7. Berücksichtigung bei der Vergabe von Flächen finden.

Begründung:

Während städtische Grundstücke schon seit einigen Jahren in der Regel nicht mehr verkauft, sondern allenfalls in Erbpacht vergeben werden, ist eine Konzeptvergabe dieser Grundstücke, die eine Gemeinwohlorientierung ebenfalls berücksichtigt, noch nicht zum Standard geworden. Noch immer werden Grundstücke direkt und ohne Ausschreibung vergeben oder die Ausschreibung erfolgt ausschließlich nach dem Maximalgebot. Gerade bei vorhandenen bzw. beabsichtigten Wohnnutzungen ist diese Praxis nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. So kann z. B. die Schaffung bzw. der Erhalt preisgünstiger Wohnungen ein wichtiges Vergabekriterium sein. Auch bei einer Gewerbenutzung ist eine Vergabe von Vorteil, die sich nicht am maximal zu erzielenden Preis, sondern an der geplanten Nutzung orientiert. Dabei soll das Prinzip der Nachhaltigkeit in sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Hinsicht beachtet werden.

Es ist unerlässlich, dass diese Vorgaben auch für die städtischen Gesellschaften gelten, bei denen die Stadt Frankfurt Alleingesellschafterin ist oder die Mehrheit der Anteile hält.

Bei Gesellschaften, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist, und bei stadtnahen Stiftungen sollte zumindest darauf hingearbeitet werden, im Sinne des Antrags zu verfahren.

 

Der Antrag und dazugehörige Dokumente können im Parlamentarischen Informationssystem (Parlis) eingesehen werden.