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Antrag: Solaroffensive für Frankfurt III: Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen auf stadteigenen Dächern

Dienstag, 31.1.2023

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadt Frankfurt am Main setzt sich zum Ziel, den Ausbau von Solartechnik-Anlagen (Photovoltaik und/oder Solarthermie) auf den Dachflächen der stadteigenen Gebäude so zu beschleunigen, dass bis 2030 auf allen Dächern von stadteigenen Gebäuden, die sich aus technischen und wirtschaftlichen Gründen für die Errichtung von Solartechnik-Anlagen eignen und bei denen keine gewichtigen Ausschlussgründe gegen die Installation sprechen, Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen installiert und in Betrieb genommen werden.

Folgende Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass dieses Ziel erreicht werden kann:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, eine Analyse des Solarenergiepotenzials auf den Dächern der stadteigenen Gebäude in Frankfurt zu erstellen. In dieser Analyse soll aufgezeigt werden, wie groß das Solarenergiepotenzial auf den stadteigenen Dächern ist, die sich aufgrund technischer und wirtschaftlicher Kriterien (insbes. Sonneneinstrahlung, Größe, Neigung und Ausrichtung der Dachflächen) zur Installation von Solartechnik-Anlagen eignen und bei denen keine gewichtigen Ausschlussgründe gegen die Installation sprechen. Aus Gründen der Kosten-Effizienz ist es sinnvoll, die Dächer in mehrere Eignungsklassen einzuteilen, deren Potenzial unterschiedlich groß ist und sich technisch und/oder wirtschaftlich unterschiedlich gut realisieren lässt. Eine derartige Differenzierung würde es ermöglichen, zuerst diejenigen Dächer zu bearbeiten, die über das größte und am besten erschließbare Potenzial verfügen. Die Potentialanalyse soll bis spätestens zur Sommerpause 2023 vorgelegt werden.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, eine Strategie zum beschleunigten Ausbau der Solartechnik-Anlagen auf stadteigenen Dächern mit einem Ausbauplan mit verbindlichen jährlichen Ausbauzielen bis 2030 Im Ausbauplan soll auf der Grundlage der Potenzialanalyse abgebildet werden, welche jährlichen Ausbauziele zu realisieren sind, damit bis Ende 2030 auf allen geeigneten stadteigenen Dächern eine Solartechnik-Anlage in Betrieb genommen werden kann. Die Anlagen können von der Stadt in Eigenregie, in Kooperation mit den Stadtwerken bzw. lokalen Versorgern, in Kooperation mit städtischen GmbHs, in Kooperation mit Bürgerenergiegenossenschaften und/oder in Kooperation mit privaten Unternehmen realisiert werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Errichtung von städtischen Anlagen in Eigenregie als die für die Stadt wirtschaftlich gesehen attraktivste Variante betrachtet wird. Eine ergänzende Verpachtung von stadteigenen Dächern an Dritte zur Installation von fremdfinanzierten Anlagen und/oder die Miete von fremdfinanzierten Anlagen können jedoch dann für die Stadt attraktiv sein, wenn die Personalkapazitäten und/oder Investitionsmittel der Stadt nicht ausreichen, um alle Anlagen selbst zu errichten und/oder wenn die Bürger*innen an den Anlagen beteiligt werden sollen. Die Ausbaustrategie soll deshalb aufzeigen, inwieweit die Stadt selbst oder durch welche konkreten Kooperationsformen (beispielsweise mit der Mainova, der ABGnova, Bürgerenergiegenossenschaften und/oder weiteren Partner*innen) sie jeweils die Erreichung der Ausbauziele auch bei angespannter Haushaltslage und damit stark begrenzten Möglichkeiten zur Aufstockung von Planstellen in der Stadtverwaltung am effizientesten und schnellsten sicherstellen kann. Die Ausbaustrategie soll zusammen mit dem dazugehörigen Ausbauplan bis spätestens zur Sommerpause 2023 vorgelegt werden.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, das Verfahren zur vertieften Eignungsprüfung der einzelnen stadteigenen Dächer für die Installation von Solartechnik-Anlagen so weiterzuentwickeln, dass auch bei angespannter Haushaltslage und damit stark begrenzten Möglichkeiten zur Aufstockung von Planstellen in der Stadtverwaltung alle in der Potenzialanalyse erfassten potenziell geeigneten stadteigenen Dächer schrittweise bis spätestens Ende 2030 von verwaltungsinternem und/oder verwaltungsexternem Personal vertieft geprüft werden können. Hierfür ist zu prüfen und zu berichten, ob die vertiefte Prüfung der für die Ausbauzielerreichung erforderlichen jährlichen Dachzahl unter den gegebenen haushalterischen Rahmenbedingungen am effizientesten durch Personal des städtischen Energiemanagements, speziell dafür beauftragter privater Dienstleister*innen, der Mainova, der ABGnova und/oder direkt durch das Personal der die Anlagen installierenden und betreibenden Partner*innen (z.B. Bürgerenergiegenossenschaften) sichergestellt werden kann.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, die Regelungen zu überarbeiten, nach welchen die stadteigenen Dächer, die sich nach vertiefter Prüfung für die Installation einer Solartechnik-Anlage eignen und auf welchen keine städtischen Eigenanlagen installiert werden sollen, zum Zwecke der Installation einer fremdfinanzierten Anlage an Dritte verpachtet werden sollen. Die neuen Regelungen sollen so ausgestaltet werden, dass sie die Erreichung der Ausbauziele für fremdfinanzierte Anlagen sicherstellen, die Verpachtung an Dritte vereinfachen, die Möglichkeiten zur Beteiligung der Bürger*innen an Solartechnik-Anlagen ausbauen und der Stadtverwaltung attraktive Solarstromlieferverträge und Pachteinkünfte sichern. Hierfür soll auf der Grundlage der gängigen Pachtmodelle und der Erfahrungen in anderen Städten geprüft werden, welche konkrete Regelung in Frankfurt auch bei angespannter Haushaltslage am effizientesten geeignet ist. Zweitens soll geprüft werden, ob bzw. inwiefern mehrere technisch geeignete, aber wirtschaftlich unterschiedlich attraktive Dächer im Rahmen von Paket-Ausschreibungen mit jeweils zwei oder mehreren Dächern vergeben werden können, um auch wirtschaftlich weniger attraktive Standorte mit Solartechnik-Anlagen ausstatten zu können. Der Vorschlag für die neuen Regelungen für die Verpachtung von stadteigenen Dächern an Dritte soll bis spätestens zur Sommerpause 2023 vorgelegt werden.
  5. Der Magistrat wird beauftragt, die für die Erreichung der Ziele des Ausbauplans erforderlichen finanziellen Mittel aus Eigen- und/oder Fördermitteln sowie die dafür erforderlichen personellen Kapazitäten innerhalb und/oder außerhalb der Stadtverwaltung Zur Finanzierung des Solarausbaus auf stadteigenen Dächern stehen im städtischen Finanzprogramm „Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude“ umfangreiche Mittel bereit. Es ist zu prüfen, ob ergänzend dazu Mittel aus Förderprogrammen von EU, Bund und Land zur Ko-Finanzierung der Maßnahmen im Ausbauplan beantragt werden können. Es ist ebenfalls zu prüfen, durch welche Maßnahmen auch bei angespannter Haushaltslage und damit stark begrenzten Möglichkeiten zur Aufstockung von Planstellen in der Stadtverwaltung ausreichend Personal innerhalb und/oder außerhalb der Kernverwaltung bereitgestellt werden kann, um die Ziele des Ausbauplans erreichen zu können (z.B. Beauftragung von Mainova oder ABGnova, Auslagerung von Aufgaben an externe Dienstleister*innen, beschleunigte Besetzung vakanter Planstellen, Priorisierung bzw. Umpriorisierung der Aufgaben in den bestehenden Teams, begrenzte Neuschaffung zusätzlicher Planstellen, Schaffung von fremdfinanzierten Projektstellen durch Fördermittel und/oder zeitlich befristete Entsendung/Entleihung/Überlassung von Personal aus anderen Verwaltungseinheiten und/oder aus städtischen Gesellschaften).
  6. Der Magistrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass bei allen Neubau- und General- oder Dachsanierungsmaßnahmen auf stadteigenen Liegenschaften bis spätestens 1 Jahr nach Abschluss der Bau- bzw. Sanierungsarbeiten Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen mit größtmöglich erreichbarer Leistung in Eigenregie oder in Kooperation mit geeigneten Partner*innen installiert und in Betrieb genommen werden.
  7. Der Magistrat wird beauftragt, mindestens einmal jährlich einen kennzahlenbasierten Monitoringbericht vorzulegen, in welchem über die Fortschritte bei der Umsetzung des Ausbauplans berichtet wird. Aus diesem Bericht soll hervorgehen, wie viele stadteigene Dächer im Berichtszeitraum geprüft wurden, auf wie vielen Dächern städtische Eigenanlagen installiert bzw. in Betrieb genommen wurden, wie viele stadteigene Dächer an Dritte vergeben wurden und wie viele fremdfinanzierte Anlagen auf stadteigenen Dächern installiert bzw. in Betrieb genommen wurden.

Begründung:

Durch den beschleunigten Ausbau der Solartechnik-Anlagen auf stadteigenen Dächern kann die Stadtverwaltung die Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten erhöhen, die Energiekosten der städtischen Gebäude senken und die Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2030 erreichen. Die Stadtverwaltung nimmt dadurch auch ihre Vorbildrolle beim Solarausbau ein und geht mit gutem Beispiel voran.

Laut Gebäudedatenbank des städtischen Energiemanagements befinden sich aktuell rund 2.500 Gebäude im Eigentum der Stadt. Bei diesen Gebäuden handelt es sich beispielsweise um Schulen, Kindergärten/Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäude sowie Stadtpolizei- und Feuerwehrwachen. Die Dächer dieser städtischen Gebäude stellen in vielen Fällen besonders attraktive Standorte für Solartechnik-Anlagen dar, da sie oftmals über große und flache Dächer verfügen.

Zwischen 1990 und 2021 konnten in Frankfurt laut dem städtischen Energiemanagement insgesamt 111 Photovoltaik-Anlagen auf stadteigenen Dächern mit einer Gesamtleistung von 10,9 MWp installiert und in Betrieb genommen werden. Diese Anlagen umfassen 40 stadteigene Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1,1 MWp und 71 fremdfinanzierte Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von insgesamt 9,8 MWp. Dazu kommen 10 Solarthermische Anlagen mit einer Gesamtfläche von 129 m².

Die Stadt Frankfurt hat in den vergangenen Jahren sehr wichtige grundlegende Beschlüsse gefasst, mit welchen die installierte Leistung von Solartechnik-Anlagen auf stadteigenen Dächern ausgebaut werden soll. Dazu zählen insbesondere die Beschlüsse § 1491 vom 01.03.2007 („Solarstadt Frankfurt – Solaranalgen fördern und ausbauen“) und § 2365 vom 01.03.2018 („Fotovoltaikpotenziale in Frankfurt – mehr Tempo und neue Impulse bei der Nutzung der städtischen Dachflächen“). Die bislang ergriffenen Maßnahmen reichen jedoch noch nicht aus, um das große Potenzial bis 2030 heben zu können.

Durch den Beschluss des Etatantrags „Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden“ vom 04.05.2022 wurde ermöglicht, dass im Haushaltsjahr 2022 bis zu 500.000 Euro aus dem Programm „Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude“ (Produkt 5.010742) für den Ausbau von Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen auf städtischen Gebäuden genutzt werden können. In den Haushaltsjahren 2023 bis 2026 stehen hierfür bis zu 1.000.000 Euro pro Jahr bereit (siehe § 1832 vom 09.06.2022). Die im Rahmen des vorliegenden Antrags vorgesehenen Maßnahmen sollen sicherstellen, dass diese Mittel schnell und vollumfänglich zum beschleunigten Ausbau von Solartechnik-Anlagen auf stadteigenen Dächern genutzt werden können.

Die Stadt Frankfurt kann dabei auf wertvolle Erfahrungen in anderen Städten und die daraus abgeleiteten Empfehlungen aufbauen (z.B. „Photovoltaik in Kommunen. Wirtschaftlichkeit und Vergabe bei Pachtverträgen“ der Energieagentur Rheinland-Pfalz von 2021, „Photovoltaik in Kommunen. Solarenergie sinnvoll einsetzen“ des Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg von 2020, „Photovoltaik auf kommunalen Dächern - Verpachtung der Flächen an Dritte“ des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung von 2020 sowie „Mit Sonne auf Zukunftskurs: Photovoltaik für Kommunen“ der Thüringer Energie- und GreenTech Agentur von 2019). Dabei soll immer die effizienteste Lösung gewählt werden, d. h. diejenige, die sich durch ein möglichst optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis auszeichnet.