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Antrag: Grabungen und Funde auf dem Gebiet "In der Römerstadt 126-134": Öffentlichkeit informieren und einbinden

Dienstag, 8.2.2022

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von GRÜNEN, SPD, FDP und Volt vom 08.02.22

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Mit Bezug auf die archäologischen Ausgrabungen sowie bereits vorhandene archäologische Funde auf dem Gelände "In der Römerstadt 126-134" wird der Magistrat gebeten:

  1. Im Rahmen der Einflussmöglichkeiten der Stadt Frankfurt als Mehrheitseigentümerin an der ABG Frankfurt Holding, die Erbpachtnehmerin bzw. Besitzerin der Grundstücke ist, dafür Sorge zu tragen, dass der Bau von Wohnungen und anderen Gebäuden erst dann beginnt, wenn sichergestellt wurde, dass
  • die archäologischen Ausgrabungen den gesamten Baubereich umfassen, der bisher nicht untersucht wurde und die Funde gesichert wurden. Für die Ausgrabungen ist bislang circa 1 Jahr angesetzt. Sobald die römischen Denkmäler sichtbar sind, soll eine öffentliche Präsentation erfolgen. In diesem Rahmen sollen die Ergebnisse der Ausgrabungen vorgestellt werden und eine Diskussion um eine Erhaltung und Präsentation stattfinden.
  • auf Grundlage der Grabungsergebnisse ein Konzept für den weiteren Umgang mit den Fundstücken/Bodendenkmälern, deren Präsentation erarbeitet und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde.

Dabei sind die Bürger*innen vor Ort, die Mitglieder des Ortsbeirats 8, die Vertreter*innen der betroffenen Ämter, des Archäologischen und Historischen Museums und des Denkmalamts Frankfurt sowie die zuständigen Magistratsmitglieder einzubinden. Dabei ist die ortsgebundene Authentizität und Erlebbarkeit am Fundort bzw. in dessen unmittelbarer Nähe sicherzustellen. Die Federführung dafür sollte beim Archäologischen Museum liegen.

  1. Die im Parlamentsinformationssystem als vertraulich eingestufte Vorlage NR1061/19 sowie den dazugehörigen Bericht B106/20 der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Begründung:

Durch weitere Ausgrabungen auf einem benachbarten Grundstück, die in den letzten beiden Jahren durchgeführt wurden, ist NIDA von internationaler Bedeutung für die althistorische und provinzialrömische Forschung geworden. Wissenschaftler*innen führten die Untersuchungen der Funde mit Forschungsmitteln des Bundes durch. Die Hinweise, dass diese Stadt, ihre militärische Funktion und ihre kulturgeschichtliche Bedeutung völlig neu bewertet und gesehen werden muss, wurden in wissenschaftlichen Kongressen bereits weltweit debattiert. Und die Erwartungen, die mit dem noch unversehrten Areal In der Römerstadt 126 -134 verbunden sind, sind hoch.

Auf dem Gebiet der Bodendenkmäler gibt es seit langem konkurrierende Forschungsinteressen. Die substanzielle Erhaltung des Bodendenkmals am Ort ermöglicht zukünftigen Generationen sich neu und auch anders mit den Funden auseinanderzusetzen, die Sichtbarmachung im pädagogischen Kontext vor Ort eine Identifizierung mit dem eigenen Lebensort und seiner Geschichte.

Vor diesem Hintergrund soll die Bebauung des Areals mit größtem Bedacht erfolgen.

Der Antrag und dazugehörige Dokumente können im Parlamentarischen Informationssystem (Parlis) eingesehen werden.