Angriff auf bezahlbaren Wohnraum
GRÜNE warnen vor Verdrängungswelle – Wirksamer Mieter*innenschutz wird von hessischer Landesregierung geopfert
Für Mieter*innen ist Ende Dezember in diesem Jahr keine Ruhezeit, denn mit Ablauf dieses Jahres fällt ein wichtiger Schutzschirm für Mietwohnungen weg: Zum 01.01.2026 läuft der Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen aus.
„Die schwarz-rote Landesregierung lässt diesen Schutz bewusst auslaufen – obwohl die schwarz-rote Bundesregierung die Verlängerung bis 2030 ermöglicht hat und andere Bundesländer ihn bereits verlängert haben“, kritisiert Johannes Lauterwald, wohnungspolitischer Sprecher der GRÜNEN im Römer. „Ab dem 1. Januar können profitgetriebene Investor*innen wieder massenhaft Mietshäuser in Eigentumswohnungen aufteilen. Das öffnet die Tür für eine Welle von Eigenbedarfskündigungen. Gleichzeitig verkauft die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), eigentlich Akteur der öffentlichen Hand, selbst Wohnungen an private Investor*innen. Das ist nicht weniger als ein Angriff auf bezahlbaren Wohnraum.“
Der „Umwandlungsvorbehalt“ nach § 250 BauGB hat in Frankfurt gewirkt: Die Umwandlungen gingen um 80 Prozent zurück. „Hunderte Mieter*innen wurden so vor dem Verlust ihrer Wohnung geschützt“, betont Lauterwald. Ab Januar droht das Gegenteil: Investor*innen können Mietshäuser kaufen, in Eigentumswohnungen zerlegen und mit Gewinn weiterverkaufen oder Eigenbedarf anmelden. „Verlieren Mieter*innen dann ihre Wohnung, finden sie auf dem angespannten Frankfurter Wohnungsmarkt meist keine bezahlbare Alternative.“
„Nur das Land Hessen lässt den Schutz auslaufen. Die hessische CDU und SPD haben hier einen schlechten Kuhhandel betrieben: Ein wirksames Instrument gegen Verdrängung wird geopfert – im Tausch gegen ein zahnloses Leerstandsgesetz mit zu vielen Lücken und Ausnahmen. Das neue Gesetz klingt seinem Namen nach sehr gut und wir begrüßen, dass es endlich ein Mittel für Kommunen gibt, Wohnungsleerstand zu erfassen und zu ahnden. Allerdings hat es so viele Ausnahmetatbestände, dass es viel weniger Wirkung entfalten wird, als möglich wäre“, kritisiert Lauterwald.
Verschärfend kommt hinzu: Die VBL verkauft eine große Zahl von Wohnungen in Frankfurt – und zwar an profitorientierte Investor*innen statt an die Stadt. „Eine große Zahl von Wohnungen im Nordend wurden bereits verkauft“, berichtet Lauterwald. „Die städtische ABG hat für die VBL-Objekte, die aktuell im Verkaufsprozess sind, Angebote abgegeben. Die VBL lehnt ab und verhandelt lieber mit privaten Investor*innen über das höchste Gebot. Das ist ein Skandal: Die öffentliche Hand verkauft lieber an Finanzinvestor*innen, um maximale Gewinne zu erzielen, während die Stadt dringend bezahlbare Wohnungen braucht.“
„Wir haben noch drei Wochen", appelliert Lauterwald. „Die Landesregierung muss jetzt den Umwandlungsvorbehalt verlängern. Und Bund und Land müssen als Eigentümer*innen die VBL davor stoppen, Wohnraum aus dem öffentlichen Besitz zu verkaufen“, schließt Lauterwald mit deutlichen Worten ab.