Logo Sonnenblume

Schnellerer Zugang zu einer Sozialwohnung für gewaltbetroffene Frauen und junge Menschen mit einer Behinderung von außerhalb Frankfurts

Dienstag, 20.6.2023

Pressemitteilung der GRÜNEN im Römer vom 19.06.2023

Anlässlich der Novellierung der Registrier- und Vergaberichtlinien des städtischen Wohnungsamts haben die Fraktionen der Koalition aus GRÜNEN im Römer, SPD, FDP und Volt eine Maßgabe beschlossen, welche eine neue Regelung für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kindern in Frauenhäuser vorsieht, auch wenn sie noch nicht 12 Monate in Frankfurt leben und gemeldet sind.

Dazu erklärt die frauenpolitische Sprecherin der GRÜNEN im Römer, Beatrix Baumann:

„Nicht nur Frankfurterinnen, sondern auch Frauen aus anderen Städten suchen Schutz vor häuslicher Gewalt in Frankfurter Frauenhäusern. Denn das Ausmaß der Gewalt ist oft so groß, dass nur eine große räumliche Entfernung vom Gewalttäter den Frauen und ihren Kindern Sicherheit bietet. Bislang mussten von außerhalb Frankfurts stammende Frauen 12 Monate warten, ehe sie in Frankfurt einen Antrag auf eine Sozialwohnung stellen konnten. Damit wurde ihr Aufenthalt im Frauenhaus unnötig verlängert und ihnen eine schnelle Verselbständigung in einer eigenen Wohnung verwehrt. Wir freuen uns, dass wir nun mit der neuen Regelung ‚auswärtige‘ Frauen den Frankfurter Frauen gleichgestellt haben und gewaltbetroffene Frauen unabhängig von ihrem Herkunftsort in Frankfurt umgehend eine Sozialwohnung beantragen können, sobald sie sich dafür stabil und sicher genug fühlen.“

Der wohnungspolitische Sprecher der GRÜNEN im Römer, Johannes Lauterwald fügt hinzu: „Die Zwölfmonatsfrist war viel zu lang, denn im Schnitt liegt die Verweildauer von Frauen in Frankfurter Frauenhäusern bei vier bis sechs Monaten.

Die besondere Gefährdungs- und Notsituation ist Begründung genug, die Registrier- und Vergaberichtlinien dahingehend zu ändern. Uns ist vor allem wichtig, dass Gruppen nicht gegeneinander ausgespielt und vielfältige Bedarfe abgedeckt werden. Entscheidend dafür ist jedoch wie viele Sozialwohnungen wir am Ende zur Verfügung haben. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, den Mangel an Sozialwohnungen zu beheben.“

Dass die Gleichwertigkeit aller Gruppen, die ein Anrecht auf eine Sozialwohnung haben, besonders ernst genommen wird, verdeutlicht zudem Sylvia Momsen, inklusions- und behindertenpolitische Sprecherin der GRÜNEN im Römer: „Im Jahr 2009 haben wir erstmals eine Änderung der Registrier- und Vergaberichtlinien beantragt, die so schon seit den 1990er Jahren bestanden. Damals haben wir uns für junge Menschen mit Behinderungen unter 25 Jahren eingesetzt, da diese bis zu dieser Altersgrenze bei ihren Eltern leben mussten. Wenn diese außerhalb von Frankfurts lebten, aber in Frankfurt arbeiteten, war das ein großes Problem. Auch sie konnten sich nicht auf eine Sozialwohnung bewerben. Das ist nun auch endlich möglich! Umso mehr freuen wir uns, dass die Ausnahmeregelung nun gleichzeitig für besonders schutzbedürfte Frauen mit Kindern gilt.“