Grundsteuer C kann Anreiz für Bau dringend benötigter Wohnungen schaffen
Seit Beginn dieses Jahres haben Kommunen mit der Grundsteuerreform die Möglichkeit, auf baureife, aber brachliegende Grundstücke eine erhöhte Grundsteuer zu erheben. Die Grundsteuer C schafft einen Anreiz, Flächen, auf denen bisher nicht gebaut wird, obwohl sie bebaut werden könnten, schneller zu bebauen. Die AfD hat nun beantragt, die Grundsteuer C aus dem Hessischen Grundsteuergesetz zu streichen. Das ist sehr simpel. Die Dinge sind aber leider oft nicht ganz so simpel, wie sich die AfD das vorstellt. Wir GRÜNEN im Hessischen Landtag lehnen dieses Gesetz selbstverständlich ab.
Bei der Grundsteuer C gilt: Je länger ein Grundstück brachliegt, desto höher kann die erhobene Grundsteuer sein. Sie kann maximal das Fünffache der Grundsteuer B betragen. Dafür ist es notwendig, dass städtebauliche Gründe vorliegen, zum Beispiel Nachverdichtung oder Bedarf an Wohnungen. Der Sinn der Grundsteuer C ist, dass schneller mehr dringend benötigter Wohnraum gebaut wird, da Spekulationen auf steigende Bodenpreise uninteressant werden. Das ist eine Regelung, die die meisten Bundesländer ihren Kommunen ermöglichen. Die Hansestadt Hamburg zum Beispiel hat die Grundsteuer C sehr erfolgreich eingeführt.
In Hessen sind die Kommunen etwas zögerlicher. Aber das ist kein Problem. Unterschiedliche Fraktionen vor Ort haben die Einführung beantragt und einige Kommunen, zum Beispiel Marburg, wollen die Grundsteuer C ab nächstem Januar erheben. Ganz wichtig ist: Die Kommunen sind zu nichts verpflichtet, haben aber jede Möglichkeit, wenn sie dieses Instrument im Kampf gegen knappen Wohnraum nutzen wollen. Die Reform ist noch nicht einmal ein halbes Jahr in Kraft. Wir halten es deswegen für sinnvoll, erstmal abzuwarten. Es kann gut sein, dass die Grundsteuer C in Zukunft stärker genutzt wird. Deshalb wollen wir nicht gleich wieder an der Schraube drehen und den Kommunen diese Möglichkeit der Selbstverwaltung aktiv wegnehmen.