Logo Sonnenblume

Prüfauftrag zu Aufwandsentschädigungen für die Sprecher*innen und die Schatzmeister*in des Kreisverbandes

Samstag, 19.11.2022

Die Kreismitgliederversammlung beschließt:

Der Vorstand und der Schatzmeister werden beauftragt zu klären, wie wir die Satzung so ändern können, dass in Zukunft die Möglichkeit besteht, den Sprecher*innen und der*m Schatzmeister*in des Kreisverbandes eine regelmäßige Aufwandsentschädigung zu zahlen.

Die Aufwandsentschädigung soll es diesen Funktionsträger*innen ermöglichen, sich Zeit für die Ausübung dieser Ämter freizumachen. Es soll hier keinen Automatismus geben, sondern die Aufwandsentschädigung wird im Einzelfall vom Vorstand unter Ausschluss der Betroffenen für jeweils eine Amtszeit genehmigt.

Die Aufwandsentschädigung für die Sprecher*innen soll sich an den monatlichen Entschädigungen für Stadtverordnete der Stadt Frankfurt orientieren. Für die Schatzmeister*in soll die Höhe der Entschädigungen auf die Hälfte derjenigen der Sprecher*innen festgelegt werden.

Um eine solche Regelung einzuführen, müssen folgende Fragen geklärt werden:

  • Welche vereins- und parteirechtlichen Regelungen gibt es, die ein solches
    Vorgehen regeln bzw. eventuell auch einschränken?
  • Wie müssen solche Zahlungen sozialversicherungsrechtlich behandelt werden?
  • Welche Auswirkungen haben diese Zahlungen auf das Jahresbudget und die
    Finanzplanung des Kreisverbandes?

Der Vorstand und der Schatzmeister sollen bis zum Frühjahr 2023 diese Fragen klären, um eine Satzungsänderung vor den turnusgemäßen Neuwahlen des Vorstandes im Sommer 2023 abstimmen zu können und schon in der nächsten Wahlperiode die neuen Regeln - wenn notwendig - anwenden zu können.

Begründung:

Der Frankfurter Kreisverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mittlerweile rund 1.800 Mitglieder und ist damit größer als mancher Landesverband unserer Partei. Wir sind seit der Landtagswahl im Jahre 2018 bei allen Wahlen die stärkste politische Kraft in Frankfurt geworden und wollen daran arbeiten, dass das auch weiter so bleibt.

Diese Größe und diese Rolle in der Stadt bringen große Verantwortung mit sich und damit erfordert dies auch großes Engagement von uns allen, aber insbesondere auch von unseren Sprecher*innen, die uns nach außen vertreten. Vor allem diese erhalten tagtäglich zahlreiche Anfragen aus Politik, Medien und Gesellschaft und sind aufgefordert hier immer kohärent Position zu beziehen und für unser politisches Programm und unsere Werte einzustehen. Das ist mittlerweile kaum mehr neben einer Vollzeitbeschäftigung zu leisten.

Während für die Schatzmeister*in die Aufgaben insbesondere wachsen, weil wir uns aufgrund dieses Bedeutungzuwachses in den letzten Jahren stärker professionalisiert haben - derzeit arbeiten fünf Mitarbeiter*innen in der Kreisgeschäftsstelle - und das Budget mit dem Wachstum der Partei sowohl auf der Ausgaben- als auch auf der Einnahmenseite wächst.

Bei der Annahme dieses Antrags wird nur der Prüfauftrag erteilt. Nach Abschluss der Prüfung muss dann eine Satzungsänderung erneut und zwar mit Zweidrittelmehrheit durch die Kreismitgliederversammlung abgestimmt und angenommen werden.