Pressestatement zur Wahlrechtsreform
Wir sind erleichtert über die Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs. Auch wenn unsere Partei davon profitiert und es die Bildung künftiger Koalitionen erleichtert hätte, war die angedachte Änderung des Auszählverfahrens grundfalsch. Sie hätte das Wahlergebnis zu Ungunsten der kleineren Parteien verzerrt. Den Willen der Wähler*innen möglichst genau in den Parlamenten abzubilden ist aber wesentlich wichtiger als die Frage, ob man nun zwei oder drei Fraktionen zur Bildung einer Koalition benötigt. Es ist auch hochproblematisch, dass hier CDU und SPD versucht haben, sich im Alleingang einen Vorteil zu verschaffen. Wenn man eine solch tiefgreifende Reform anstrebt, muss man alle mitnehmen und eine breite Mehrheit dafür herstellen. Da ist hier nicht erfolgt. Es ist gut, dass CDU und SPD mit diesem Vorhaben krachend gescheitert sind.