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Vielfaltsstatut in partizipativem Prozess kommunalisieren und einführen

Mittwoch, 26.1.2022

Die Kreismitgliederversammlung beschließt:

Der Kreisverband Frankfurt schafft eine Kommission, um das am 18.12.2020 beschlossene Bundes-Vielfaltsstatut auf Frankfurter Ebene in einem partizipativem Prozess einzuführen. Die Kommission soll Mitgliederöffentlich tagen.
Zitat aus dem Vielfaltsstatut von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Unser Ziel ist Zusammenhalt in Vielfalt. Wir wollen, dass sich vielfältige Perspektiven in unserer Partei abbilden. Die Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten Gruppen mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen Ebene ist unser Ziel. Viele Menschen sind jedoch aufgrund von gesellschaftlichen Verhältnissen strukturell von Ungleichbehandlung betroffen. Deswegen setzen wir uns zur Aufgabe, unsere Strukturen so zu gestalten,dass sie in Bezug auf das Geschlecht, eine rassistische, antisemitische oder antiziganistische Zuschreibung, die Religion und Weltanschauung,eine Behinderung oder Erkrankung, das Lebensalter, die Sprache,die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität, den sozialen oder Bildungsstatus oder die Herkunft inklusiv und nicht diskriminierend wirken.“

Hierfür wird ein partizipativer Prozess geschaffen, in dem Parteimitglieder, der Vorstand des Kreisverbandes, Mitglieder aus relevanten Arbeitsgemeinschaften, der Jugendorganisation sowie Mandatsträger*innen der Römer-, hessischen Landtags- sowie Bundestagsfraktion die neu zu schaffende Kommission stellen sollen.

Die Kommission setzt sich wie folgt zusammen:

  •  6 x Parteimitglieder
  •  2 x Mitglieder des Vorstandes des KV Frankfurt
  •  Jeweils 2 Mitglieder der AG Queer, AG Vielfalt, Frauen AG (die AG’s benennen ihre Mitglieder  selbstständig)
  • 2 x Mitglieder der Grünen Jugend Frankfurt
  • Jeweils 1 Mitglied aus der Grünen Römer-Fraktion, der hessischen Landtagsfraktion sowie der Bundestagsfraktion (Frankfurter Abgeordnete)

Die 6 Parteimitglieder werden auf und von der nächstmöglichen KMV gewählt, die jeweiligen Gremien entscheiden intern über ihre Entsendung. Bei der Besetzung ist darauf zu achten, die gesellschaftliche Vielfalt Frankfurts möglichst abzubilden. Vor allem für in der Partei und Parteistrukturen unterrepräsentierte Gruppen (s.oben Zitat Vielfaltsstatut: ,Betroffene Menschen und Gruppen) ist die Teilhabe an der Schaffung des Frankfurter Vielfaltsstatuts sicherzustellen. Nur so ist eine langfristige Umsetzung und breite Akzeptanz zu gewährleisten.

– Die Kommission soll sich zur Erarbeitung des Vielfaltsstatuts Expertise außerhalb des Kreisverbands der Grünen Frankfurt einholen.

– Vor allem die Punkte des Vielfaltsstatuts, die im kommunalen Rahmen realisierbar sind, sind zu kommunalisieren (s.oben: Link Vielfaltsstatut. § 1 Repräsentation § 2 Versammlungen § 3 Einstellung von Arbeitnehmer*innen § 4 Empowerment und Weiterbildung)

- Das kommunalisierte Vielfaltsstatut muss sich an das Bundes-Vielfaltsstatut anlehnen und mindestens den Kriterien des Bundes-Vielfaltsstatuts entsprechen.

– Die zur Erarbeitung des Frankfurter Vielfaltsstatuts geschaffene Kommission soll nach der Einführung des Vielfaltsstatuts aufgelöst werden. Die Kommission wird durch neue, innerhalb des Vielfaltsstatuts vorgesehene selbsttragende Strukturen, wie z.B. einem Frankfurter Diversitätsrat, ersetzt. Das Vielfaltsstatut soll in regelmäßigen Abständen auf seine Wirksamkeit geprüft und die Ergebnisse dem Vorstand und der KMV berichtet werden, um sie gegebenenfalls zu optimieren.

Beschlussinformationen:
95% Zustimmung, 1% Ablehnung, 4% Enthaltung