Sperre des Finanzministers: Soziale Träger, kulturelle Einrichtungen und Vereine ohne Planungssicherheit
Verpflichtungsermächtigungen ermöglichen es, dass Fördermittel über ein Haushaltsjahr hinaus bewilligt werden können. Die aber sperrt nun der hessische Finanzminister im laufenden Haushaltsjahr 2025 und gibt sie nur zu 60 Prozent frei. Das hat bereits jetzt gravierende Auswirkungen: Soziale Träger, kulturelle Einrichtungen, Vereine und Zuwendungsempfänger müssen damit leben, dass sie keine Planungssicherheit haben, um Verträge über das Haushaltsjahr 2025 hinaus abzuschließen. Insbesondere können Einrichtungen und Vereine keine befristeten Beschäftigungsverhältnisse über das Jahr 2025 hinaus verlängern, weil sie nicht damit rechnen können, entsprechende Fördermittel für Folgejahre vom Land zu erhalten.
In einem Dringlichen Berichtsantrag haben wir die Fragen gestellt, die sich dazu aufdrängen. Welche Zuwendungsempfänger sind von den Einschränkungen bei den Verpflichtungsermächtigungen betroffen? Welche konkreten Förderprogramme, Baumaßnahmen oder Vorhaben im Haushalt 2025 sind von den Einschränkungen bei den Verpflichtungsermächtigungen betroffen? Wie rechtfertigt das Finanzministerium, die haushaltspolitische Unsicherheit faktisch auf die Einrichtungen und Zuwendungsempfänger abzuwälzen, insbesondere im Bereich Bildung, Soziales, Gesundheit und Kultur? Wie will die Landesregierung künftig gewährleisten, dass Träger sozialer und kultureller Infrastruktur und von zivilgesellschaftlichen Programmen verlässlich und mehrjährig planen können?
Den Dringlichen Berichtsantrag findet Ihr hier.