Logo Sonnenblume

Bezahlbares Wohnen durch Neuregelung des Erbbauzinses: Familien werden weiterhin entlastet

Freitag, 16.1.2026

Die Fraktionen von Grünen, SPD und Volt haben sich auf eine wichtige Anpassung der Erbbaurechtsvorlage M 213 verständigt. Die ursprünglich von der Verwaltung vorgesehene Kappung der Familienermäßigung soll vollständig gestrichen werden. Damit stellen die Fraktionen sicher, dass kinderreiche Familien künftig nicht schlechter gestellt werden als bisher. Einen Antrag mit entsprechender Maßgabe haben sie gemeinsam eingereicht.

Die Fraktionsvorsitzenden Katharina Knacker und Dimitrios Bakakis (Grüne), Ursula Busch (SPD) und Martin Huber (Volt) bedanken sich ausdrücklich bei den betroffenen Familien für ihre wichtigen Hinweise. Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung haben verdeutlicht, dass die geplante Kappung dort, wo hohe Bodenwerte gelten, gerade kinderreiche Familien unverhältnismäßig belastet hätten – entgegen der festen Absicht, Familien weiterhin zu entlasten.

Die Fraktionen von GRÜNEN, SPD und Volt begrüßen die Vorlage M 213 als wichtigen Schritt für bezahlbares Wohnen in Frankfurt. Die beschlossenen Regelungen entlasten Mieter*innen durch klare Mietpreisgrenzen bei Inanspruchnahme der reduzierten Zinssätze und ermöglichen eine gemeinwohlorientierte Bodennutzung. Mit der Absenkung des Erbbauzinses auf zwei Prozent für selbstgenutztes Wohneigentum und auf bis zu ein Prozent für gemeinwohlorientierte Projekte setzt Frankfurt ein deutliches Zeichen: Wohnen muss bezahlbar bleiben!