Antrag NR 1506/26: Solarenergienutzung auf Mehrparteiengebäuden einfacher und attraktiver machen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass die Solarenergienutzung auf Mehrparteiengebäuden im Stadtgebiet deutlich einfacher und attraktiver gemacht wird.
Dadurch sollen bis 2035 möglichst viele Mieter:innen und Eigentümer:innen in Mehr-parteiengebäuden im Stadtgebiet die Chance erhalten, sauberen und günstigen Strom vom eigenen Dach zu beziehen und damit direkt von den wirtschaftlichen Chancen der Energiewende zu profitieren.
Dies soll insbesondere über folgende Maßnahmen erfolgen:
- Der Magistrat wird beauftragt, auf den geeigneten städtischen Websites ganz konkrete Informationen zur Solarenergienutzung auf Mehrparteiengebäuden im Stadtgebiet zu platzieren, um interessierten Eigentümer:innen, Eigentümer:innen-gemeinschaften und Hausverwaltungen von Mehrparteiengebäuden die Planung und Realisierung von Solaranlagen zu erleichtern.
- Der Magistrat wird beauftragt, die städtischen Erstberatungsangebote für die Solarenergienutzung auf Mehrparteiengebäuden im Stadtgebiet weiter auszubauen.
Unter Federführung des Klimareferats sollen attraktive Angebote eingeführt werden, durch welche die Eigentümer:innen, Eigentümer:innengemeinschaften und Haus-verwaltungen von Mehrparteiengebäuden im Stadtgebiet eine detaillierte und umsetzungsorientierte Beratung rund um die Realisierung von Solaranlagen auf ihren Gebäuden erhalten können.
Die Kombination aus (Online-) Informationsveranstaltung und Erstberatung wie für die Einzeleigentümer:innen wäre ein erster Schritt.
- Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen des städtischen Förderprogramms „Klimabonus“ die bisherige Förderung von Solaranlagen, die als „Gemeinschaftsprojekte“ eingestuft werden (u.a. Mieterstromprojekte nach EEG und Projekte der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung), noch attraktiver zu gestalten. Hierzu wird der Beschluss § 3994 vom 02.11.2023 dahingehend abgeändert, dass die in der Förderrichtlinie unter Punkt 3.3.2, Seite 6 genannte Förderquote für Gemeinschaftsprojekte von fünf Prozentpunkten auf zehn Prozentpunkte angehoben wird.
- Der Magistrat wird beauftragt, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bei den Netzbetreibern bzw. Messstellenbetreibern im Stadtgebiet dafür einzusetzen, dass diese schnellstmöglich die technischen Grundlagen für die komplexe Abrechnung der dynamischen Tarife von Solaranlagen auf Mehrparteiengebäuden bereitstellen (v.a. Einbau intelligenter Messsysteme und Übertragung der viertelstündlich gemessenen Daten zu Stromerzeugung und- Verbrauch).
Begründung:
Immer mehr Haushalte in Frankfurt installieren eine Solaranlage auf dem eigenen Dach und können damit von den wirtschaftlichen Vorteilen der günstigen Solarenergie profitieren. Erfahrungsgemäß ist es einfacher für Haushalte in Ein- und Zweifamilienhäusern, Solaranlagen auf dem eigenen Dach zu installieren.
Die Haushalte in Mehrparteiengebäuden – also Wohngebäuden mit drei oder mehr separaten Wohneinheiten – stehen hingegen vor verschiedenen spezifischen Herausforderungen, die es zu überwinden gilt. Wenn die Wohneinheiten mehreren Eigentümer:innen gehören, ist beispielsweise eine Einigung in der Wohnungs-eigentümer:innengemeinschaft erforderlich. Außerdem muss geklärt werden, welche Wohnparteien in welchem Umfang und zu welchen Konditionen mit Energie vom Dach versorgt werden sollen. Nicht zuletzt stellt auch die interne Abrechnung der Solarenergiekosten in Mehrparteiengebäuden einen hohen administrativen Aufwand dar.
Trotz dieser Herausforderungen ist es für den weiteren Solarausbau jedoch entscheidend, das Segment der Mehrparteiengebäude gezielt in den Blick zu nehmen, da in diesen Gebäuden besonders viele Haushalte leben. In Frankfurt gibt es laut der Gebäude- und Wohnungszählung von 2022 40.755 Gebäude mit drei und mehr Wohnungen, 31.840 Gebäude mit einer Wohnung und 6.402 Gebäude mit zwei Wohnungen. In den Mehrparteiengebäuden lebt damit die große Mehrzahl der Frankfurter Haushalte.
Um diesen Haushalten die Chance zu geben, ebenfalls direkt von sauberer und günstiger Solarenergie vom eigenen Dach zu profitieren, braucht es daher ein Paket an gut abgestimmten Aktivitäten, welche die Installation von Solarenergieanlagen auf Mehrparteiengebäuden einfacher, unbürokratischer und attraktiver machen. Die hierfür geeigneten Modelle für gemeinschaftliche Solaranlagen in urbanen Räumen – insbesondere „Mieterstrom“ und „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ – müssen hierfür gezielt beworben, finanziell noch stärker gefördert und technisch unterstützt werden.
Die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Solarenergie auf Mehrparteien-gebäuden haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert: Mit dem am 15. Mai 2024 in Kraft getretenen „Solarpaket 1“ hat die Bundesregierung das neue Modell der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ eingeführt, das eine bürokratiearme Versorgung der Bewohner:innen von Mehrparteiengebäuden durch vor Ort erzeugten Solarstrom ermöglichen soll. Durch die Novelle der Heizkostenverordnung müssen seit Dezember 2021 bei allen Neuinstallationen grundsätzlich fernablesbare Messgeräte verbaut werden. Bis Ende 2026 müssen ältere, nicht fernablesbare Zähler auf den neuesten Stand gebracht werden, sofern dies technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist.
Die Ankündigung von ABG und Mainova, im Rahmen einer „Solarstrom-Offensive für Mieterinnen und Mieter“ gemeinsam bis spätestens 2040 Mieterstromanlagen mit einer zusätzlichen Leistung von 30 Megawatt peak auf ABG-Liegenschaften in Betrieb zu nehmen, bringt eine sehr große Dynamik in den Ausbau.
Die gebündelte und attraktive Bereitstellung von umsetzungsrelevanten Informationen rund um die Installation von Solaranlagen auf Mehrparteiengebäuden stellt eine zentrale Grundlage für die Entscheidung der Eigentümer:innen, Eigentümer:innengemeinschaften und Hausverwaltungen dar. Es wäre wünschenswert, dass in diesem Informationsangebot die einzelnen Schritte zur konkreten Realisierung einer Anlage beschrieben werden, ein Link zum Hessischen Solarkataster und zur Publikation „Mieterstrom-Modelle in Hessen“ der Landesenergieagentur gesetzt wird, ein Verweis auf das städtische Beratungsangebot (z.B. über das städtische Energieberatungszentrum „Energiepunkt e.V.“) und das städtische Förderangebot (z.B. das Programm „Klimabonus“) eingebaut wird und eine inspirierende Sammlung von best practice-Beispielen aus dem Stadtgebiet gezeigt wird.
Das neue Beratungsangebot soll dazu beitragen, dass Eigentümer:innen, Eigentümer:innengemeinschaften und Hausverwaltungen über eine umsetzungs-orientierte und gestaffelte Beratung die notwendigen Informationen für eine Investitionsentscheidung erhalten können (z.B. Erstberatung, vor Ort-Beratung, Umsetzungsberatung). Das städtische Beratungsangebot soll in erster Linie eine anbieterneutrale und kostenfreie Erstberatung sicherstellen und die Vermittlung an qualifizierte private Beratungsanbieter in Frankfurt/RheinMain für die vertiefte Folgeberatung ermöglichen. Die Beratungsangebote in Berlin, Lüneburg, München, Wien und Zürich können hier als mögliche Orientierung dienen.