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Antrag: Solaroffensive für Frankfurt IV: Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen auf den Dächern der städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften

Dienstag, 31.1.2023

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadt Frankfurt am Main setzt sich zum Ziel, den Ausbau von Solartechnik-Anlagen (Photovoltaik und/oder Solarthermie) auf den Dachflächen der städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, sowie Eigenbetriebe), nachfolgend Gesellschaften genannt, in ihrer Funktion so zu fördern, dass bis spätestens 2035 auf allen Dachflächen der Gesellschaften, die sich aus technischen und wirtschaftlichen Gründen für die Errichtung von Solartechnik-Anlagen eignen und bei denen keine gewichtigen Ausschlussgründe gegen die Installation sprechen, Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen installiert und in Betrieb genommen werden können.

Folgende Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass dieses Ziel erreicht werden kann:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, sich mit den Geschäftsführungen aller Gesellschaften in dem Maße, wie er diese beeinflussen kann, in Verbindung zu setzen, damit  diese zeitnah das realisierbare Potenzial zur Gewinnung von Strom und Wärme aus Sonnenkraft auf ihren Dach- und Freiflächen im Stadtgebiet erfassen und konkret prüfen, welche ihrer Dachflächen für die Installation von Solaranlagen geeignet sind.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, sich mit den Geschäftsführungen aller Gesellschaften in dem Maße, wie er diese beeinflussen kann, in Verbindung zu setzen, damit diese aufbauend auf der Solarpotenzialerfassung eine betriebsspezifische Solarausbaustrategie mit konkreten Zeitplänen für den beschleunigten Ausbau der Solarenergienutzung auf ihren Dachflächen im Stadtgebiet entwickeln und schrittweise umsetzen. Bei Gesellschaften, die zu 100% der Stadt gehören, sollen auf allen geeigneten Dachflächen bis spätestens Ende 2030 Solaranlagen mit der größtmöglichen Leistung installiert und in Betrieb genommen werden. Bei Gesellschaften, die nur zu einem begrenzten Anteil der Stadt gehören, soll sich die Stadt im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte dafür einsetzen, dass auf allen geeigneten Dachflächen bis möglichst 2035 Solaranlagen installiert und in Betrieb genommen werden.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, dass er sich mit den Geschäftsführungen aller Gesellschaften in dem Maße, wie er diese beeinflussen kann, in Verbindung setzt, damit diese die für die Erreichung der Ziele in ihren jeweiligen Ausbauplänen erforderlichen finanziellen Mittel und personellen Kapazitäten durch Eigenmittel, Fremd- und Fördermittel oder durch geeignete Kooperationen sicherstellen.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass mindestens einmal jährlich über die Fortschritte bei der Umsetzung der Pläne zum beschleunigten Ausbau der Solarenergienutzung bei den Beteiligungen der Stadt berichtet

Begründung

Die städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften verfügen über sehr große Dach- und Freiflächen in Frankfurt, welche für die Gewinnung von Strom und Wärme aus Sonnenkraft genutzt werden könnten. Dieses Potenzial wird bislang nur zu einem sehr geringen Umfang ausgeschöpft.

Der beschleunigte und konsequente Ausbau der Solarenergienutzung der Gesellschaften der Stadt Frankfurt am Main stellt damit einen sehr wichtigen Baustein der „Solaroffensive für Frankfurt“ dar.

Die Gesellschaften können dadurch ihre Unabhängigkeit von importierten fossilen Energieträgern ausbauen, ihre Energiekosten begrenzen oder sogar verringern und ihre Treibhausgas-Emissionen schnell senken.

Die Gesellschaften können ihr Solarpotenzial auf unterschiedliche Art und Weise ausschöpfen. Am finanziell attraktivsten gilt derzeit die Installation von Eigenanlagen. Diese erfordern jedoch Eigenmittel und Eigenpersonal für Planung, Finanzierung, Installation, Betrieb und Wartung. Die Gesellschaften können ihr Solarpotenzial aber auch ausschöpfen, indem sie ihre Dach- oder Freiflächen an Dritte verpachten (z.B. Mainova, ABGnova, Bürgerenergiegenossenschaften). Dadurch können sie ihr Solarpotenzial auch ohne eigene Finanzmittel und Eigenpersonal ausschöpfen und gleichzeitig Pachteinkünfte erzielen und von attraktiven Stromlieferverträgen mit den Betreiber*innen der Anlagen profitieren. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dass die Gesellschaften die Anlagen von Dritten planen, finanzieren, installieren und warten lassen und die fertig betriebsbereiten Anlagen dann für den Eigenbetrieb mieten (sog. Contracting). Dadurch können die Gesellschaften mit den von ihnen gemieteten Anlagen selbst günstigen Solarstrom produzieren.