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Mehr bezahlbarer Wohnraum auf städtischen Grundstücken durch Konzeptvergaben und reduzierte Erbbauzinsen

Donnerstag, 13.7.2023

Die Stadtverordnetenversammlung hat bereits im Juni beschlossen, dass städtische Grundstücke grundsätzlich im Rahmen einer Konzeptvergabe vergeben werden. Dem soll nun auch eine Reform der geltenden Regeln für die zu zahlenden Erbbauzinsen folgen. Der Antrag der Fraktionen von GRÜNEN, SPD, FDP und Volt im Frankfurter Römer sieht vor, dass der bisher geltende Erbbauzinssatz von 2,5 % des Bodenwerts auf 1,5 % oder weniger gesenkt werden kann, wenn gemeinwohlorientierte Faktoren ausreichend berücksichtigt werden. 

„Die deutliche Absenkung des Erbbauzinssatzes mit einer vorgeschalteten Konzeptvergabe ist ein wichtiger Schritt zu Realisierung bezahlbaren Wohnraums auf städtischen Grundstücken. Mitten in der jetzigen Wohnungskrise helfen uns Wohnungen im hochpreisigen Segment nicht, da sie zu keiner signifikanten Entlastung des Wohnungsmarktes führen. Deshalb setzen wir nun in unserem eigenen Einflussbereich um, dass nicht mehr der höchste Preis entscheidend ist. Wir fördern diejenigen Akteur*innen bei der Vergabe städtischer Flächen, die am meisten auf unsere sozialen und ökologischen Ziele, die wir uns als Stadt gesteckt haben, einzahlen“, so Johannes Lauterwald, wohnungspolitischer Sprecher der GRÜNEN im Römer.

Die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Almuth Meyer, freut sich besonders, dass nicht nur die Voraussetzungen für die Absenkung des Erbbauzinssatzes für städtische Grundstücke geschaffen wurden: „Mir ist es sehr wichtig, dass Flächen, die für einen gemeinwohlorientierten Zweck zur Verfügung gestellt werden, künftig bei der Berechnung des Erbbauzinses nicht mehr in die wertrelevante Geschossflächenzahl einbezogen werden müssen. Das betrifft z.B. Gemeinschaftsräume, die auch für die Bürgerinnen und Bürger nutzbar sind. Gerade genossenschaftliche und gemeinschaftliche Projekte würden davon profitieren.“ 

Sebastian Papke, wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Römerfraktion, hebt hervor, dass auch laufende Erbbauverträge, die zur Verlängerung oder Neuberechnung anstehen, profitieren werden: „Die Erbbaunehmer*innen wurden bei der Neuberechnung der zu zahlenden Beträge kalt erwischt. Die stark gestiegenen Bodenpreise haben bei gleichbleibendem Zinssatz zu extrem steigenden Kosten geführt. Wir wollen diese Anhebung auf ein vertretbares Maß begrenzen und sicherstellen, dass die Mehrbelastung nach einer Vertragsverlängerung nicht zu Verdrängung von Gewerbe und Eigentümer*innen führt.“

Für Elisa Grote, die wohnungspolitische Sprecherin von Volt, ist die Einigung auf eine standardmäßige Konzeptvergabe und eine Absenkung der Erbbauzinsen auch ein wichtiges Signal der Koalition an andere Erbbaugeber*innen: „Ich erwarte, dass Gesellschaften mit Beteiligung der Stadt die städtischen Regelungen ebenfalls umsetzen und hoffe, dass es ihnen die Stiftungen und Kirchen gleichtun werden und sich ebenfalls an diesen Regelungen orientieren.“ 

Der Magistrat hat nun die Aufgabe, noch bis zum Herbst ein Umsetzungskonzept vorzulegen. „Wir wollen, dass spätestens zum 1.1.2024 die neuen Regelungen greifen und erwarten, dass alle in den kommenden Monaten abzuschließenden Erbbauverträge auch rückwirkend auf die neuen Regelungen umgestellt werden. Anstehende Grundstücksvergaben, die nicht geschoben werden können, sollten schon jetzt im Rahmen einer Konzeptvergabe und im Sinne der von uns beschlossenen Eckpunkte durchgeführt werden“, so die wohnungspolitischen Sprecher*innen.

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