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Gesetzentwurf der Landesregierung zum Grünen Band - statt durchgängiges Band entsteht Flickenteppich 

Gesetzentwurf der Landesregierung zum Grünen Band - statt durchgängiges Band entsteht Flickenteppich 

Freitag, 6.2.2026

Das Grüne Band steht wie kaum ein anderer Ort für die Verbindung von Natur- und Erinnerungskultur: Entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze ist ein einzigartiger Lebensraum entstanden – und zugleich ein lebendiges Mahnmal der deutschen Teilung. Mit der Ausweisung als Nationales Naturmonument hat Hessen 2023 als erstes westliches Bundesland Verantwortung für dieses europäisch bedeutende Erbe übernommen.

Statt eines zusammenhängenden Schutzraums soll nur noch ein Flickenteppich aus rund 50 Prozent der ursprünglichen Fläche übrig bleiben. Das Ziel, ein durchgehendes Biotopverbundsystem für gefährdete Arten wie beispielsweise die Wildkatze zu schaffen, wird damit aufgegeben. Die neue Gebietskulisse ist fachlich kaum nachvollziehbar. Wenn Schutzgrenzen mitten durch Flurstücke verlaufen, ist das weder praktikabel noch sinnvoll – und führt zwangsläufig zu mehr Bürokratie und erheblichem Verwaltungsaufwand. Völlig widersprüchlich ist zudem die geplante Neuregelung der sogenannten Schutzzone. Obwohl sie überwiegend aus bestehenden Naturschutzgebieten und stillgelegten Staatswaldflächen besteht, soll dort künftig forstwirtschaftliche Nutzung erlaubt sein. Eine Schutzzone, die bewirtschaftet werden darf, verdient ihren Namen nicht.

Vor diesem Hintergrund ist mehr als fraglich, ob das hessische Grüne Band überhaupt noch den Anforderungen an ein Nationales Naturmonument entspricht. Das Ziel, das Grüne Band als kombiniertes UNESCO-Weltnatur- und Weltkulturerbe zu entwickeln, rückt durch diesen Gesetzentwurf in weite Ferne.