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Weg mit §218 und Erklärung von Schutzzonen um Beratungsstellen

Weg mit §218 und Erklärung von Schutzzonen um Beratungsstellen

Freitag, 14.10.2022

Vorab zur Klarstellung:
Das Recht eines Menschen, frei über seinen eigenen Körper zu entscheiden, ist grundlegend. Dieses Recht dann speziell bei Frauen* auszusetzen, ist Sexismus in seiner reinsten Form.

Aber nun weiter im Intro :)

Liebe Freund*innen

am 28. September war der Safe-Abortion-Day. Dieser Tag ist sicheren und legalen Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs gewidmet. Die Bundesregierung hat im Juni das "Werbeverbot" für Schwangerschaftsabbrüche (§219a) ersatzlos gestrichen. Das ist ein Erfolg, der auch maßgeblich eine GRÜNE Handschrift trägt. Aber der Safe-Abortion-Day soll uns nicht nur an unsere bisherigen Erfolge erinnern, sondern auch an die Aufgaben der Zukunft. Rechtlich ist jeder Schwangerschaftsabbruch eine Straftat, die Freiheitsstrafen oder Geldstrafen nach sich ziehen kann (§218). Zwar fallen die Stafen weg, wenn der Abbruch im ersten Trimester, nach einer anerkannten Beratung und durch eine*n Ärzt*in durchgeführt wird, doch der Status einer Staraftat bleibt bestehen! Das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit einem Uterus, also vor allem Frauen*, wird absichtlich ignoriert. Seit 1871 kriminalisiert dieses Gesetz ausdrücklich Frauen*. Ein Unrechtsstatus, der so schnell wie möglich beendet werden muss.

Man(n) könnte fragen, wieso? Ist doch ein guter Kompromiss.

Falsch. Es ist eine strukturelle Kontrolle des Staates über den Körper von marginalisierten Menschen, Frauen*. Die Kriminalisierung eines medizinischen Eingriffs hat mehr Folgen als man(n) sich vorstellen kann. Er führt dazu, dass diese Praktik kein fester Bestandteil der gynäkologischen Ausbildung ist. Ein enormes Risiko für die medizinische Sicherheit derer, die nach Möglichkeiten des Abbruchs suchen. In den letzten Jahren nimmt die Zahl der Ärzt*inen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, stetig ab. Eine sichere medizinische Versorgung ist so mitnichten möglich. Frauen* müssen meist weite Strecken zurück legen, um Eingriffe durchführen zu lassen, weit weg von dem gewohnten und sicheren Umfeld. Eine Hürde, die in einer unsicheren und belastenen Zeit unnötig und erniedrigend ist.

Diese Hürden, die Deutschland vor allem Frauen* vorsetzt, um ihr Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen zu können, ist struktutrelle Gewalt. Sie entmündigt Frauen* und macht ihren Körper zum Objekt von Fremdbestimmung. Daher darf die Bundesregierung sich nicht auf der Streichung des §219a ausruhen. Der §218 muss ebenfalls fallen und den Weg frei machen für eine sichere und legale gynäkologische Versorgung. 151 Jahre Entrechtung sind genug!

Und als wäre dieser Status nicht schlimm genug, finden regelmäßig "Mahnwachen" vor Beratungsstellen wie ProFamilia statt. Gehsteigbelästigung trifft es besser. Mit religiösen Gesängen, Bildern von abgetriebenen Föten und Plakaten, auf denen „Mörder“ geschrieben steht, versuchen sie, Menschen, die in die Beratungstellen hineingehen, zu manipulieren. Mal abgesehen davon, dass nicht jede Person bei ProFamilia nach Schwangerschaftsabbrüchen sucht, sind diese Belästigungen unglaublich belastend und das wieder vor allem für Frauen*.

Rechtlich kann die Stadt Frankfurt keine weiteren Schritte einleiten, als bisher geschehen. Es ist wieder die Bundesregierung gefragt. Sie muss den Weg hin zu den Beratungsstellen zu Schutzzonen erklären. Wenn man uns schon rechtlich zwingt, an diesen Beratungen teilzunehmen, dann muss auch eine sichere und menschliche Teilnahme möglich sein. Das ist das Mindeste!

Feministische Grüße

Eure Tara