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Ein Gesetz für die offene Gesellschaft

Ein Gesetz für die offene Gesellschaft

Freitag, 22.3.2024

Liebe Leser*innen,

ein wichtiger Erfolg der Ampelkoalition, der in den Medien meiner Meinung nach noch gar nicht die notwendige Aufmerksamkeit erhalten hat, ist die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die im Januar von den GRÜNEN und ihren Koalitionspartnern im Bundestag verabschiedet wurde und im Februar vom Bundesrat bestätigt wurde.Klingt sehr trocken, hat aber für viele Menschen und gerade auch für viele Frankfurter*innen eine hohe Bedeutung im alltäglichen Leben und ist auch emotional bedeutend für Menschen, die ihr Heimatgefühl aufgrund ihrer Lebensgeschichte auf zwei oder mehr Staaten aufteilen.

Es geht nämlich darum, Menschen, die teilweise seit Jahrzehnten mit ausländischem Pass in Deutschland leben, einen einfachen und unkomplizierten Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft zu ermöglichen und ihnen damit volle Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben zuzusichern.

Ein wichtiger Schritt dahin ist, dass in Zukunft die doppelte Staatsbürgerschaft zugelassen wird. Häufig war bisher der Zwang, die Staatsbürgerschaft des Ursprungslandes aufzugeben, eine hohe Hürde für Einwanderer*innen. Nicht nur – was sicher viele von Euch nachvollziehen können – kann es emotional schwierig sein, die ursprüngliche nationale Identität völlig abzustreifen. Darüber hinaus riskiert man in einigen Herkunftsländern mit dem Verzicht auf die Staatsangehörigkeit auch handfeste wirtschaftliche Nachteile, weil Nichtbürger*innen beim Eigentums- und Erbrecht schlechter gestellt werden.

Für die Mitbürger*innen aus der sogenannten „Gastarbeitergeneration“, deren Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands viel zu oft noch unterschätzt wird, wurden besondere Erleichterungen (wie Verzicht auf schriftliche Tests u.a.) beschlossen, um ihnen endlich die notwendige Anerkennung in unserer Gesellschaft durch das Staatsbürger*innenrecht entgegenzubringen.

Auch für die Kinder von Menschen ohne deutschen Pass, die in Deutschland geboren werden, wird der Erwerb der Staatsangehörigkeit leichter: wenn die Eltern seit 5 Jahren legal in Deutschland leben, erhalten die Kinder automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft: ein Kind, das in unsere Gesellschaft hineingeboren wird, hat unmittelbar Anspruch auf eine volle Teilhabe!

Was weiterhin bleibt, ist, dass Menschen, die deutsche Staatsbürger*innen werden wollen, sich zu unseren demokratischen Grundwerten bekennen müssen, z.B. zur Gleichheit von Frau und Mann und sich zusätzlich zu der besonderen historischen Verantwortung bekennen müssen, die uns aus der NS-Vergangenheit erwächst.

Das Gesetz zur Reform des Staatsbürgerrechts tritt im Laufe des Sommers in Kraft, drei Monate nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Gesetzblatt.

Ich freue mich, dass Deutschland sich ein modernes Staatsbürgerschaftsrecht gegeben hat, das unserer gesellschaftlichen Wirklichkeit (insbesondere in einer so bunten und vielfältigen Stadt wie Frankfurt) entspricht. Es ist ein wichtiger Baustein für die Stärkung der offenen Gesellschaft.

Eine gute Woche wünscht Euch

Burkhard (Schwetje)
Sprecher des Kreisverbandes